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Unternehmen die ihre Mitarbeiter eine Betriebsrente anbieten, werden bei der Pensionsrückstellungen gemäß Regierungsentwurf entlastet. Änderungen zur Berechnung der Rückstellungen in den Bilanzen ist beschlossen worden.

 

Grund hierfür sind die seit Jahren niedrigen Zinsen, deshalb mussten die Unternehmer immer Geld für die Betriebsrenten zurücklegen. Dadurch fehlt den Unternehmen das Geld zu investieren und schmälert die Liquidität. Je stärker der Zinssatz für die Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen.

 

Für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen wird ein längerer Zeitraum als bisher festgelegt. Anstatt sieben Jahren, dürfen die Unternehmen nun zehn Jahre zugrunde legen.

 

Es gibt aber auch Möglichkeiten außerhalb der Bilanzen Betriebsrenten einzurichten, wie das gehen soll, erklären wir Ihnen gern. suendker@gmil.com oder 0211-203284