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Als Gesellschafter – Geschäftsführer (GGF) geben Sie sich selbst ein Gehalt, welches mit einem Angestellten nicht zu vergleichen ist. Über die gesetzliche Rentenversicherung werden Sie Ihren Lebensstandard nicht in voller Höhe absichern können.

Wer seine Versorgung aus Rückstellungen ohne Rückdeckung bildet, wird es schwer haben einen Nachfolger für die Firma zu finden, der dieses Risiko übernehmen wird.

Viele GGF nutzen eine Rückdeckung in Form einer Pensionszusage. Leider gibt der Kapitalmarkt aber nicht mehr diese Zinssätze her, die in der damaligen Kalkulation angesetzt waren. Zudem sind bestehende Pensionszusagen oftmals deutlich unterfinanziert.

Es gibt inzwischen Lösungen wie Sie dieses Problem bilanzneutral lösen können. Sie keine Abstriche bei Ihrer Versorgung machen und Ihren Nachfolger nicht belasten müssen.

Es empfiehlt sich daher Ihre Versorgungsansprüche regelmäßig zu überprüfen.