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Kinder aber auch Erwachsene haben häufig mit dem Problem einer Kiefer – Fehlstellung zu kämpfen, die häufigste Fehlstellung – ein zurückliegender Unterkiefer.

Dabei sind die Folgen einer Nichtbehandlung bzw. einer zu späten Behandlung beachtlich, denn eine Kieferorthopädie – Behandlung behebt:

  • die Kaufunktion,
  • die Atmung
  • die Aussprache und deren psychologischen Auswirkungen
  • Spätschäden
  • die Ästhetik

Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung) befasst

In der Kieferorthopädie geht es um die Diagnose, Vorbeugung und Therapie von funktionellen und ästhetischen Zahn- und Kieferfehlstellungen. Eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Lebensalter möglich. Je nach Diagnose, gewünschtem Ergebnis und persönlichen Bedürfnissen bietet Kieferorthopädie verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. So kommen lose Zahnspangen, feste Zahnspangen mit Metall- oder Keramikbrackets, unsichtbare Zahnspangen mit durchsichtigen Schienen oder aber auch von innen an den Zähne befestigte Zahnspangen zum Einsatz. (Zitat: Wikipeda)

Bei den herausnehmbaren Apparaturen unterscheidet man aktive Platten für Ober- und Unterkiefer und funktionskieferorthopädische Geräte (FKO-Geräte). Aktive Platten, einschließlich Sonderformen wie z. B. Fächerdehnplatten, Y-Platten, Vorschub- oder Rückschubdoppelplatten.

Bei den festsitzenden Zahnspangen unterscheidet man die intraorale, auf die Zähne aufgebrachte Multiband- oder Multibracketapparatur und die von extraoralen Hilfsmitteln (Gesichtsmasken, Headgear usw.).

Die verwendeten Materialien der Multibracketapparaturen (Zahnklammer) reichen von Edelstahl über Titan, Kunststoff bis hin zum durchsichtigen Keramikbracket.

Zur Einteilung und Abgrenzung der Anomalien existieren verschiedene Klassifikationen. Die Stufen 1 und 2 werden von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht übernommen. Die GKV muss immer berücksichtigen – die Behandlung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Die Stufen 3 bis 5 werden von der GKV mit 80 % bezuschusst, bei zwei Kindern mit 90 %. Einen Eigenanteil haben die Eltern immer zu tragen.

Es gibt viele Formen von Zahnspangen, die GKV übernimmt nur die einfachste Form. Es ist aber nicht immer hilfreich nur die einfachste Form zu wählen, denn medizinisch sind verbesserte Formen auch ästhetisch für viele Kinder besser zu tragen. Die Kosten hierfür müssen die Eltern selbst tragen oder über eine private Zusatz- oder Vollversicherung abwickeln. Aber nicht jede Private Krankenversicherung übernimmt alle damit verbundenen Kosten.

Wie sind nun die außervertraglichen Leistungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) geregelt?

Hier kommt es in erster Linie auf den abgeschlossenen Vertrag an. In den Zahn- bzw. Kfo – Bereich sind die meisten Punkte einer guten Kfo – Behandlung geregelt, es lohnt sich aber auch einen Blick in das Preis- / Leistungsverzeichnis der jeweiligen PKV zu werfen. Einschränkungen sind hier in der Regel aufgeführt. Vorsicht ist bei der Bemerkung; “ wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder im Preis- / Leistungsverzeichnis nicht geregelt,“ geboten, hier sollte der Betroffene nachverhandeln oder sich eindeutige Informationen von seinem Versicherer holen.

Eine Kfo – Behandlung wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Erwachsene nur noch nach einem Unfall.

Es ist zu empfehlen, sich hierfür bei einem unabhängigen Experten beraten zu lassen, der die unzähligen Tarifvarianten kennt.