Kostenerstattungsprinzip, was ist das?
GKV + Kostenerstattungsprinzip:
Was ist, wenn einer eine schwere Krankheit erleidet? Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder eine Transplantation? Die Gesetzlich Kasse wird eine Krankenhausbehandlung nur in der nahen Umgebung zustimmen, aber ist dort das Ärzteteam, das Sie für diese Krankheit benötigen? Auch als Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit optimal versorgt zu werden, mit der richtigen Absicherung! Es wird durch das sogenannte „Kostenerstattungsprinzip“ ermöglicht! Wie geht das? Ein Kassenpatient kann auch in der Gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip wählen und wird somit beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt werden. Dieses kann sogar auf schwere Krankheiten beschränkt werden. Stellt also der Arzt – die Diagnose einer schweren Krankheit, gilt der Patient ab dem nächsten 01. des Monats als Privatpatient und erhält somit seine Entscheidungsfreiheit der:
- freien Krankhauswahl
- der Chefarztbehandlung
Gesetzliche Krankenvorsorge + private Zusatzversorgung, die Vorteile der “Privaten – Krankenversicherung” für sich zu nutzen: – private Zusatzversorgung kann hier mit kostengünstigen Tarifen helfen, zum Beispiel:
+ beim Zahnersatz oder Kieferorthopädie oder
+ freie Krankenhauswahl mit Ein- oder Zweibettzimmer
+ Brillenersatzkosten, Auslandsreisekranken
– keine Bildung von Altersrückstellungen.