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Private Krankenversorgung

Optimierung bestehender Verträge sowie gutes Preis-/ Leistungsverhältnis in der Krankenversorgung: Sie haben vor vielen Jahren eine kostengünstige Krankenvollversicherung abgeschlossen? Zwischenzeitlich hat sich Ihre Situation wahrscheinlich geändert? Einige Punkte sind unwichtig, andere dafür umso wichtiger geworden? Bei Ihrer Krankenversicherung bis zu 6.200 EUR pro Person p.a. sparen, geht das?

  • Als Versicherungsnehmer haben sie in der PKV das Recht, bei ihrem Versicherer den Tarif zu wechseln (§ 204 VVG)
  • Dadurch können Sie ihre Beiträge ggf. bis zu 40 % senken.
  • Besonders bei Versicherungsnehmer die schon 15 oder 25 Jahre den gleichen Tarif haben, kann sich ein Wechsel lohnen.
  • Prüfen Sie ihre Selbstbeteiligung, kann diese bei ihrem Versicherer ggf. im Rentenalter halbiert werden?
  • Kein Verlust der Altersrückstellungen

Krankenversicherungs- Optimierung: Tarifoptimierung – was ist das?

Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, bei Ihrem Versicherer den Tarif zu wechseln. Denn häufig wird vor dem Jahreswechsel der Beitrag angepasst. Viele Versicherte nehmen das stillschweigend hin – bis ihnen eines Tages die Belastung über den Kopf wächst.

Bei einer Tarifoptimierung wird durch unsere Spezialisten, anhand des Versicherungsscheins, zunächst die vorhandene Tarifsituation analysiert. Denn schlechte Policen haben bei der Krankenvollversicherungen oft fatale Folgen. Wenn Sie sich vor langer Zeit für ein Kassensystem und für eine Tarifkombination entschieden haben, die seinerzeit sicherlich ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis darstellte und Ihrer Lebenssituation entsprach? Jedoch hat sich innerhalb von 5 oder 10 Jahren die Tariflandschaft der privaten Versicherer geändert.

Gründe für die Beitragssteigerung sind zum einen die Medizin die sich stetig weiter entwickelt, und modernere Therapien haben ihren Preis. Zum anderen steigt die Lebenserwartung, wodurch die Menschen immer länger höhere Gesundheitskosten verursachen.

Der Gesetzgeber hat zu dem die Spielregeln geändert und die Versicherer mit kostenintensiven Auflagen belegt. Für den Gesetzgeber ist das gut, weil die privaten Krankenversicherer nun Leistungen übernehmen, die man eigentlich “Sozialleistungen” nannte. Diese zu übernehmen, war eigentlich Aufgabe des Staates. Die Gesetzesänderungen haben für viele Privatversicherte schwerwiegende Folgen, die sich erst später bemerkbar machen.

Weiterer Fehler; wenn Sie noch einen “Billigtarif” haben? Vor einigen Jahren haben unterschiedliche Krankenversicherer sogenannte Einsteigertarife eingeführt. Das sind Tarife mit abgespeckten Leistungen zu günstigen Preisen. Viele dieser Tarife werden später zum echten Problem? Wer solchen Tarif hat, sollte schnellstmöglich den Tarif wechseln.

Fast alle PKV- Unternehmen haben in der Zwischenzeit neue, moderne Tarife entwickelt, die den Bedürfnissen der Gegenwart besser gerecht werden, z. Beispiel: offener Hilfsmittelkatalog oder Logopädie.

Wie gehen wir vor?

Im nächsten Schritt wird die ambulante Absicherung mit/ ohne Selbstbehalt die günstigste Tarifkombination und den optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes und den Gesetzesänderungen, wie das Bürgerentlastungsgesetz, berechnet.

Der stationäre Bereich sollte Ihren Bedürfnissen entsprechen, ob

  • Ein- oder Zweibettzimmer, bei schweren Krankheiten dringend zu empfehlen,
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Gebührenordnung sind zu berücksichtigen

Der Zahnarzt:

Die jährliche Vorsorge sowie professionelle Zahnreinigung fallen unter der Zahnbehandlung.

Das Ergebnis fließt in eine schriftliche Ausarbeitung. Die Ausarbeitung ist eine Grundlage, um die Tarifumstellung bei der PKV zu beantragen. Haben Sie einmal Ihre Absicherung durchleuchtet?

Sollte der neue Tarif eine Mehrleistung haben, kann der VR eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Hier ist spezielles Fachwissen des Maklers gefragt, um Ihnen bei der Optimierung zu unterstützen. Der Makler unterliegt dem Urteil des BGH und ist – treuhänderischen Sachverwalter des Kunden!

VR haben kein Interesse an einem Tarifwechsel und versuchen die Wechselwilligen abzuschrecken, in dem sie einen Vertreter schicken oder eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge androhen. Grundsätzlich dürfen Versicherte in alle alten und neuen Tarife wechseln. Der Kunde verliert auch nicht seine Altersrückstellung dadurch.

Eine weitere Hürde sind die sogenannten – Bisex – Tarife! Bis zum 21. Dezember 2012 richtete sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch nach dem Geschlecht. Für Männer ist ein Wechsel in dem neuen Unisex – Tarife genau abzuwägen, denn es gibt kein zurück.

Wir empfehlen Ihnen eine Umstellung der Tarife nicht ohne einen spezialisierten Versicherungsmakler zu machen.

PKV – Vollversicherung:

Für Alleinstehende oder Gutverdiener hat die private Krankenversicherung auch mit  Kindern, durchaus ihre Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, denn die meisten möchten im Krankheitsfall gut versorgt sein:

  • der Arzt ist nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, gesetzliche Kassen vergüten zwischen 1,3 bis 1,7 fachen Satz der Gebührenordnung (GOÄ), Private bis zum 3,5 fachen bzw. auch darüber hinaus gehenden Satz kann er abrechnen.
  • keine Zeitbeschränkung bei den Untersuchungen,
  • keine Beschränkung bei den Arzneimitteln
  • keine Beschränkung bei den Heil- und Hilfsmitteln
  • Die GKV bildet keine Altersrückstellungen.
  • keine Einschränkung bei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
  • freie Krankenhauswahl
  • in der Regel Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer, bei schweren Krankheiten dringend zu empfehlen,

Beurteilen kann das nur derjenige, der schon einmal richtig krank war!

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