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Was ist, wenn ich pflegebedürftig werde?

Ob gesetzlich oder privat, die Pflegepflicht ist als Grundversorgung gesetzlich vorgeschrieben. Es wird nach den Pflegegraden (1 – 5) entschieden. Wobei der PG 1 für Demenzkranke angewendet wird und eine Erstattung von 125,– EUR monatlich nicht besonders hilfreich sind. Es wird auch nach häuslicher, ambulanter und stationärer Pflege entschieden. Reicht das Pflegegeld nicht aus, sind Familienangehörige des I. Grades (Eltern oder Kinder) für die Differenz haftbar. Nicht selten haben diese Kosten von 1.000 oder mehr Euro monatlich zu übernehmen.

Schwere Krankheit, Unfall oder Pflegefall: Der Fall Schumacher hat uns gezeigt, wie schnell so etwas passieren kann! Wer kümmert sich um Ihre Anliegen, wenn:

  • Wer darf Sie im Betreuungsfall eigentlich vertreten? Der Ehegatte ist nicht automatisch auch derjenige der entscheiden darf. Ist dieses nicht schriftlich festgelegt, kann ein Betreuer vom Gericht eingesetzt werden. Kosten hierfür werden aus dem Nachlass entzogen. Wie Sie das verhindern können, klären wir Sie gerne auf.
  • Haben Sie alle Vollmachten und Patientenverfügungen beisammen? Welche Vollmachten benötige ich für den Ernstfall?
  • Sind diese auch rechtsgültig und im zentralen Versorgungsregister eingetragen?
  • Besteht ein Notfallordner?
  • Wie finde ich einen guten Pflegeplatz?
  • Wie bezahle ich meine letzte Reise?

Das Leben hat viele Fragen, wir können nicht alle beantworten, aber was Vorsorge und Versorgung angeht schon!

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