Die immer wiederkehrende Frage:
Gesetzlich oder Privat?
Krankenversicherung, GKV oder PKV, eine Vielzahl von Möglichkeiten bleiben ungenutzt!
Private Krankenversorgung
Optimierung bestehender Verträge sowie gutes Preis-/ Leistungsverhältnis in der Krankenversorgung: Sie haben vor vielen Jahren eine kostengünstige Krankenvollversicherung abgeschlossen? Zwischenzeitlich hat sich Ihre Situation wahrscheinlich geändert? Einige Punkte sind unwichtig, andere dafür umso wichtiger geworden? Bei Ihrer Krankenversicherung bis zu 6.200 EUR pro Person p.a. sparen!
Krankenversicherungs- Optimierung: Tarifoptimierung – was ist das?
Bei einer Tarifoptimierung wird durch unsere Spezialisten, anhand des Versicherungsscheins, zunächst die vorhandene Tarifsituation analysiert. Denn schlechte Policen haben bei der Krankenvollversicherungen oft fatale Folgen. Sie haben sich vor langer Zeit für ein Kassensystem und für eine Tarifkombination entschieden, die seinerzeit sicherlich ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis darstellte und Ihrer Lebenssituation entsprach. Jedoch hat sich innerhalb von 5 oder 10 Jahren die Tariflandschaft der privaten Versicherer geändert. Fast alle PKV- Unternehmen haben in der Zwischenzeit neue, moderne Tarife entwickelt, die den Bedürfnissen der Gegenwart besser gerecht werden.
Das Besondere daran:
- Einsparungen bis zu 40 %
- Ihr Leistungsniveau verbessert sich – mindestens bleibt es gleich.
- Keine Kündigung Ihres Vertrages, Sie bleiben bei Ihren langjährigen Versicherer
- Ihre erworbenen Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
- Keine Gesundheitsprüfung
- Kein Risikozuschlag aufgrund bestehender Krankheiten
Die neuen Tarife unterscheiden sich zum einen aber durch verbesserte Leistungsaussagen und zum anderen durch eine neuere Kalkulationsgrundlage, das heißt, diese Tarife sind häufig wesentlich preiswerter.
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Einsparungspotential
Im nächsten Schritt wird die ambulante Absicherung mit Selbstbehalt die günstigste Tarifkombination und dem optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes und den Gesetzesänderungen, berechnet.
Das Ergebnis fließt in eine schriftliche Ausarbeitung. Die Ausarbeitung ist eine Grundlage, um die Tarifumstellung bei der PKV zu beantragen.
Der Gesetzgeber hat zu dem die Spielregeln geändert und die Versicherer mit kostenintensiven Auflagen belegt. Für den Gesetzgeber ist das gut, weil die privaten Krankenversicherer nun Leistungen übernehmen, die man eigentlich
“Sozialleistungen” nannte. Diese zu übernehmen, war eigentlich Aufgabe des Staates. Die Gesetzesänderungen hat für viele Privatversicherte schwerwiegende Folgen, die sich erst später bemerkbar machen.
Weitere Fehler; wenn Sie noch einen “Billigtarif” haben? Vor einigen Jahren haben unterschiedliche Krankenversicherer sogenannte Einsteigertarife eingeführt. Das sind Tarife mit abgespeckten Leistungen zu günstigen
Preisen. Viele dieser Tarife werden später zum echten Problem. Einige Versicherer haben bereits die Reißleine gezogen und haben diese Tarife komplett eingestellt. Das bedeutet aber nicht, dass die Altkunden aus dem Schneider sind. Im Gegenteil – deren Problem wird sich mit der Zeit noch verstärken.
PKV – Vollversicherung: Für Alleinstehende oder Gutverdiener hat die private Krankenversicherung bis zu zwei Kindern, durchaus ihre Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, denn die meisten möchten im Krankheitsfall gut versorgt sein:
- der Arzt ist nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, gesetzliche Kassen vergüten zwischen 1,3 bis 1,7 fachen Satz der Gebührenordnung (GOÄ), Private bis zum 3,5 fachen bzw. auch darüber hinaus gehenden Satz kann er abrechnen.
- keine Zeitbeschränkung bei den Untersuchungen, GKV zahlt in der Regel nur 13,01 € pro Quartal pro Patient
- keine Beschränkung bei den Arzneimitteln
- keine Beschränkung bei den Heil- und Hilfsmitteln
- keine Einschränkung bei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
- freie Krankenhauswahl
- in der Regel Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer, bei schweren Krankheiten dringend zu empfehlen,
- keine Einschränkung bei Zahnprofillaxe
- zweimal jährliche Zahnreinigung ohne Eigenbeteiligung
- Zahnersatz bis zu 90 %
- Bildung von Altersrückstellungen
Gesetzliche Krankenvorsorge;
Wer in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben will oder muss, hat durchaus die Möglichkeit seine Kassenleistungen zu verbessern, denn viele gesetzliche Kassen bieten inzwischen Zusatzleistungen an:
Die GKV – Versicherten haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. oder 50. Lebensjahr. Es gibt aber Gesetzliche Kassen die Ihnen die Vorsorgeuntersuchungen bereits ab dem 15. Lebensjahr ermöglichen. Gerade junge Leute nutzen Sonnentage oder Sonnenbank für langes Sonnenbaden, Hautkrebs kann böse Folgen haben, da ist eine Vorsorgeuntersuchung ab dem 15. Lebensjahr besser als erst mit 35. Jahren oder warten, bis die Krankheit ausbricht. Die GKV bilden keine Altersrückstellungen.
Ein besonderes Highlight: GKV zahlt Ihnen Zuschüsse zur privaten Unfall-, Kranken- oder Altersvorsorge?
Ja, bis zu 160,– € pro Jahr.
GKV + Kostenerstattungsprinzip: Was ist, wenn einer eine schwere Krankheit erleidet? Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder eine Transplantation? Die Gesetzlich Kasse wird eine Krankenhausbehandlung nur in der nahen Umgebung zustimmen, aber ist dort das Ärzteteam das Sie für diese Krankheit benötigen? Auch als Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit optimal versorgt zu werden, mit der richtigen Absicherung! Es wird durch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip ermöglicht! Wie geht das: Ein Kassenpatient kann auch in der Gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip wählen und wird somit beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt werden. Dieses kann sogar auf schwere Krankheiten beschränkt werden. Stellt also der Arzt – die Diagnose einer schweren Krankheit, gilt der Patient ab dem nächsten 01. des Monats als Privatpatient und erhält somit seine Entscheidungsfreiheit der:
- freien Krankhauswahl
- der Chefarztbehandlung
Eine gute Krankenvorsorge kann Leben retten!
Gesetzliche Krankenvorsorge + private Zusatzversorgung, die Vorteile der “Privaten – Krankenversicherung” für sich zu nutzen: – private Zusatzversorgung kann hier mit kostengünstigen Tarifen helfen, zum Beispiel:
+ beim Zahnersatz oder Kieferorthopädie oder
+ freie Krankenhauswahl mit Ein- oder Zweibettzimmer
+ Brillenersatzkosten, Auslandsreisekranken
– keine Bildung von Altersrückstellungen.
Schwere Krankheit, Unfall oder Pflegefall: Der Fall Schumacher zeigt wie schnell so etwas passieren kann! Wer kümmert sich um Ihre Anliegen, wenn:
- Wer darf Sie im Betreuungsfall eigentlich vertreten?
- Haben Sie alle Vollmachten und Patientenverfügungen beisammen?
- Sind diese auch rechtsgültig und im zentralen Versorgungsregister eingetragen?
- Besteht ein Notfallordner?