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Mit der „Betrieblichen Altersversorgung“ frühzeitig vorsorgen

Sicher ist auch Ihnen nicht entgangen, dass Sie allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung Ihren Lebensstandard im Rentenalter nicht aufrechterhalten können. Mit der bAV – der betrieblichen Altersversorgung – kann diese Lücke geschlossen werden. Seit 2002 steht jedem, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, eine betriebliche Altersversorgung zu.

BAV – Wie funktioniert sie?

Jährlich zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Anteil des Bruttolohnes in eine Versicherung, die Betriebsrente, ein. Dieser Vorgang ist auch unter dem Begriff Entgeltumwandlung bekannt. Durch diese Einzahlung und die Verzinsung auf diese, profitieren Sie als Arbeitnehmer nach Ihrer Erwerbstätigkeit von einer zusätzlichen Rente.

Zahlreiche Arbeitgeber kooperieren bereits mit Versicherungen. Sollte das auf Ihren Arbeitgeber nicht zutreffen, können Sie als Arbeitnehmer eine Direktversicherung auswählen. Diese teilen Sie dann einfach Ihrem Arbeitgeber mit.

5 Arten der betrieblichen Altersversorgung werden unterschieden, vorteilhaft sind alle für den Arbeitnehmer:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Eine betriebliche Altersvorsorge bietet die folgenden Vorteile:

  • Für den Arbeitnehmer ergibt sich eine Steuerersparnis, aufgrund der Einzahlung vom Bruttolohn.
  • Die Steuerzahlung im Rentenalter ist geringer. Damit ergibt sie eine sichere Steuerersparnis bei der Auszahlung.
  • Sie haben eine zusätzliche Sozialversicherungsersparnis, so dass Ihr Nettoaufwand nur etwa den halben Beitrag beträgt.
  • Der Arbeitgeber erspart sich einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die BAV kann beim Jobwechsel mitgenommen werden.
  • Auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit sowie Arbeitgeberinsolvenz bleibt die Versicherung bestehen.
  • Ausgezahlt werden kann die BAV ab dem 63. Lebensjahr – entweder als Komplettbetrag oder als Teilbetrag und zusätzlich monatlichen Raten.
  • Ein Verkaufen, Beleihen und Vererben der Verträge ist nicht möglich.
  • Die BAV-Verträge sind Hartz IV-sicher.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz können besonders Geringverdiener staatlich gefördert werden.

Ihre unabhängige und unverbindliche Beratung – wir sind Ihr Helfer und Retter für die betriebliche Altersvorsoge in Düsseldorf

Bei Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung können Sie sich auf mich als Ihren Experten in Düsseldorf verlassen. Meine Beratung erfolgt für Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin!

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