Wer erledigt dann ihr Tagesgeschäft oder entscheidet für Sie?
jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Wer darf Sie eigentlich im Betreuungsfall vertreten?
Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Allerdings sollte vorab durch rechtskonforme Vollmachten und Patientenverfügungen dieses Recht schriftlich fixiert sein.
Jeder Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr ist hierzu aufgefordert.
Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln, ob dabei die Wünsche des Betroffenen beachten werden?
Geschäftlich wie Privat verlieren Sie ohne rechtskonforme Vollmachten Ihre Selbstständigkeit.
Rechtzeitig eine selbstbestimmende Lebensführung festlegen, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle seines Lebens entscheiden:
In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.
Regeln Sie jetzt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie diese noch selbst bestimmen können, möchten Sie mehr erfahren? 0211 – 20 32 84
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