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Eine kurze Krankheit setzt Sie meist nur ein paar Tage außer Gefecht. Dank der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers entstehen dabei auch keine finanziellen Nachteile. Selbstständige leben dann von Ihren Rücklagen oder den noch ausstehenden Rechnungsbeträgen. Doch wie sieht es aus, wenn es Sie schwerer erwischt und Sie längerfristig ausfallen?

Ihr gewohntes Einkommen bekommen Sie nur für sechs Wochen. Danach greift zwar das gesetzliche Krankengeld Ihrer Krankenversicherung – doch nur auf einem Niveau von maximal 78 Prozent. Eine Einkommenslücke entsteht und belastet Sie und Ihre Familie zusätzlich und damit auch den Genesungsprozess.

Beispiele Einkommenslücken

Bei längerer Krankheit müssen Sie mit einem Einkommensverlust von über 20% rechnen.

Nettogehalt 3.000 €  – Lücke beträgt etwa 625,– €

Wie sieht es bei Selbständigen aus?

Viele haben ein Krankengeld ab dem 29. Tag vereinbart oder überhaupt keins beantragt. Das Krankengeld darf aber nicht höher sein als der Gewinn der letzten 12 Monate. Die Kosten für Werkstatt, Fahrzeuge, Mieten können nicht über das Krankengeld abgesichert werden. Hierfür gibt es spezielle Absicherungen.

 

Flexibler Lückenfüller

Ein Unfall mit anschließender Reha oder eine Viruserkrankung bedeuten schnell eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen. Wie uns Corona gezeigt hat, sind die Langzeitfolgen häufig länger als ein Jahr?

Gleichzeitig sind Leistungskriterien für andere Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung) nicht erfüllt, da Sie glücklicherweise vollständig gesunden werden. Doch die Einkommenslücke ab Woche 7 müssen Sie dennoch schultern. Laufende Kosten wie Miete, Kredite oder die Ausbildung der Kinder sind weiter zu zahlen.

Hier empfiehlt sich eine Krankentagegeldversicherung, mit der Sie flexibel und angepasst an Ihr gewohntes Nettoeinkommen, die drohende Lücke schließen können. Legen Sie einfach selbst fest, welchen Betrag Sie pro Krankheitstag erhalten möchten bzw. benötigen, um Ihren Lebensstandard halten zu können.

 

Was ist, wenn die Genesung doch länger dauert?

Nach rund sechs Monaten sollte der behandelnde Arzt mit dem Patienten die Prognose besprechen und entscheiden, ob ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden muss? Bei Bezug des Krankengeldes wird in der gesetzlichen Krankenkasse spätestens nach 78 Wochen Schluss sein. Bei eindeutiger Diagnose kann die Zahlung von Krankengeld auch schon früher eingestellt und das Krankengeld sogar zurückgefordert werden, obwohl eine BU – Rente vielleicht noch gar nicht bewilligt wurde. Hier kann es zu mehreren Tausend Euro Rückzahlung kommen.

 

Die Bewilligung einer BU – Rente dauert mindestens drei Monate, dazu sind unzählige gesetzliche Hürden beiseite zu räumen. Eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer zwischen 3 und maximal 6 Stunden pro Tag noch arbeiten kann. Diese beträgt etwa 18 % vom letzten Gehalt.

 

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur die Person, die maximal 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, dieses sind etwa 32 % vom letzten Gehalt.

 

Dazu kommen weitere Regeln die eine Rentenzahlung verhindern können, wie die uneingeschränkte Verweisbarkeit. Wurden die letzten 60 Monate mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt?

 

Was ist mit den Selbstständigen oder die Personen die nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

 

Beispiel:

Ein Selbstständiger Handwerksmeister erleidet einen Herzinfarkt. Nach vier Wochen Krankenhausaufenthalt folgt eine drei wöchige Reha und dann? Gesund ist er noch lange nicht, aber die Kunden wollen bedient werden, der finanzielle Druck steigt erheblich oder Aufträge bleiben liegen. Wer hier keine Vorsorge getroffen hat, ist bald wieder in der Klinik oder sogar weitergereist.

 

Eine private Vorsorge hilft hier enorm, nur welcher Anbieter hat für den Betroffenen das richtige Paket aus Leistung, Beitrag und guter Abwicklung im Leistungsfall? Ob Krankengeld, der Übergang in die BU – Rente, die Betriebsschließung oder die Soforthilfe, es muss zusammen passen, sonst ist nicht nur die Gesundheit, sondern auch die finanzielle Existenz bedroht.

 

Die vorteilhafte Lösung ist, die Beiträge für diese Vorsorge über den Arbeitgeber oder Betrieb abzuwickeln. So erhalten Arbeitgeber und Betriebsinhaber einen sofortigen Mehrwert und können sich und ihre Familien schützen.