Peter K. ist 52 Jahre alt und angestellter Handwerker. Seit 2016 ist er krankgeschrieben. Sein erster Fehler war, dass er nicht nach sechs Monaten mit seinem Arzt über seine berufliche Zukunft gesprochen, sein Arzt ihm über seine berufliche Zukunft nicht aufgeklärt hat.
Nach mehr als zehn Monaten meldet sich Peter K. bei seinem Makler und fragt nach den Bedingungen seiner Berufsunfähigkeit. Seine BU- Police hatte er vergessen. Anträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung dauern bis zur Bewilligung einer eventuellen Erwerbsminderungsrente oft viele Wochen oder gar Monate.
Seine gesetzliche Krankenversicherung hatte sich bei seinem Arzt erkundigt und die Diagnose erhalten, in den nächsten zwei Jahren könnte er wahrscheinlich keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben. Daraufhin stellte die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes ein. Von der gesetzlichen Rentenversicherung bekam er noch kein Geld und wenn, dann nur 18,30 % von seinem letzten Einkommen.
Damit ist er ab dem nächsten Monat freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und muss, laut seiner Krankenversicherung, den Höchstbeitrag von über 718,00 € zahlen.
Seine Einkünfte beruhen allein auf die Einnahmen aus seiner privaten Berufsunfähigkeits – Versicherung, die bei rund 1.500,– € lagen.
Es sind besonders die Selbständigen, die aufgrund der Familienplanung als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wenn man dann zu einem späteren Zeitpunkt wegen einer Krankheit oder Unfall ausfällt, bleibt häufig nur der Gang zum Sozialamt. Das kommt aber nicht für die laufenden Kosten des Betriebes auf, die Insolvenz ist in so einem Fall vorprogrammiert.
Wir empfehlen die Lücke zwischen Krankentagegeld und temporärer Berufsunfähigkeit nicht zu unberücksichtigt zu lassen, denn wir wissen nicht was morgen ist? Noch besser ist eine professionelle Hilfe durch Fachleute.
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