Es gehört zum Berufsbild des Handwerkers, regelmäßig an fremdem Eigentum zu arbeiten. Viele Handwerksmeister achten bei der Betriebshaftpflicht häufig nur auf den Beitrag und die Höhe der Personen- und Sachschäden. Was im Schadensfall immer wieder zu Problemen bei den Betriebsinhabern führt, wenn der Schaden nur zum Teil bezahlt oder von der BHV gar abgelehnt wird. Daher ist es wichtig die richtige Betriebshaftpflicht (BHV) zu haben.
Im Schadenfall wird der Schadenssachbearbeiter genau prüfen, ob der Schaden im Rahmen der BHV als Sachschaden oder über die Nebenrisiken abgerechnet werden muss. Besonders eng sind die Grenzen zwischen Sach- und Tätigkeitsschäden. Die meisten BHV haben hier nur eine Entschädigung von maximal 50.000 €, abzüglich des Selbstbehaltes, abgesichert. Übersteigt der Schaden diese Summe, haftet der Handwerksmeister mit seinem Vermögen. Das Risiko für Schäden ist hoch und der Standardschutz der Betriebshaftpflicht reicht oft nicht aus.
Gleiches gilt für Schlüsselverlust, Nachbesserungsbegleitschäden oder andere Nebenrisiken die eine BHV abdecken sollte und zwar in Höhe der Sachschadenssumme, diese sollte mindestens 3 Millionen EUR betragen.
Häufiges Problem auch, die Handwerker lassen über Händler das Material direkt an die Baustelle liefern, beim Be- und Entladen entsteht ein Schaden, wer haftet? Wer ist Eigentümer des Materials? Auch Schäden bei Mitarbeitern untereinander, verweigern viele BHV – Versicherer die Kostenübernahme.
Mangelfolgeschäden oder Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen sind in vielen BHV – Policen ausgeschlossen oder mit einer Klausel versehen, die gut für den Versicherer ist aber nicht für den Handwerker.
Die Gesellschaften bieten sehr unterschiedliche Standardmodelle an, ohne die betrieblichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. So individuell die Arbeit des Handwerkers ist, so individuell sollte auch seine BHV sein, ohne den Beitrag zu erhöhen.
Fordern Sie doch unsere Checkliste an und verschaffen sich einen Überblick.
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