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seit Beginn diesen Jahres hat der Gesetzgeber ein neues Pflegegesetz in Kraft gesetzt. Hier die wesentlichen Neuerungen:

Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.

Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.

In 2016 gab es bereits 2,84 Mio. Menschen die pflegebedürftig waren. Tendenz steigend.

Singlehaushalte oder weggezogene Kinder machen die Pflege nicht einfacher. Die häufigsten Aussagen der Menschen – Sie möchten ihrer Familie nicht zur Last fallen.

Seit 01. Januar sind aus Pflegestufen – Pflegegrade geworden. Nach der alten Regelung gab es drei Pflegestufen, nun haben wir 6 + 2 Pflegegrade. Diese werden unterschiedlich gewichtet. Der alte Pflegeaufwand wurde nach zeitlichen Aufwand bewertet, nun wird die Selbstständigkeit des Pflegenden bewertet. Folgende Kriterien werden nun vom Medizinischen Dienst geprüft:

  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderung und Belastungen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  • Selbstversorgungsmöglichkeiten

Von den Pflegebedürftigen nehmen etwa 1,9 Mio. Menschen häusliche Pflege in Anspruch. Die anderen benötigen eine stationäre Pflege. Die stationäre Pflegekosten belaufen sich in NRW zwischen 3.660,– € und 6.328,87 € monatlich. Über (www.pflegelotse.de) kann man sich weitere Informationen zu den Kosten einholen. Denn die Finanzierung der Pflege ist auch eine Frage – über die Höhe der Rente, wie viel Eigenkapital besitzt der Betroffene? Welche Leistungen der Pflege oder Sozialhilfe der Betroffene bekommen wird? Daraus ergibt sich, welches Pflegeheim in Frage kommt.

Haben Sie Fragen? Gern geben wir Ihnen weitere Informationen.